Auch Auslänger können in Deutschland einen Führerschein erwerben (oder ihren Führerschein umschreiben), sofern der Erstwohnsitz hier in Deutschland ist und sie seit mind. 185 Tagen in Deutschland sind (6 Monate).

Für den Führerscheinantrag, der hierfür gestellt werden muss, prüft die Behörde die Personalien des Fahrschülers. Daher muss beim Führerscheinantrag ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Zulässig sind hierbei Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Falls nur ein Duldungsdokument vorliegt, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden und die Behörde vermerkt dann, dass die Personalien anhand der Duldung geprüft wurden.
In diesem Sonderfall kann sich der Prüfling dann auch zu den Prüfungen mit der Duldung ausweisen. In allen anderen Fällen hingegen müssen Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel vor jeder Prüfung im Original vorgelegt werden. Kopien oder Fotografien auf dem Handy sind nicht zulässig.