Jeder Fahrschüler, der eine Fahrerlaubnis erwerben will, muss bei der Fahrerlaubnisbehörde (seines Erstwohnsitzes) einen Antrag stellen.
Bei Fahrschülern, die in der Stadt Hof wohnen, übernehmen wir gerne diesen Service ohne Mehrkosten.

Dazu benötigen wir:

  • Kopie des Ausweisdokuments / Aufenthaltstitel
  • biometrisches Passbild
  • Sehtest vom Optiker für den Führerschein (max. 2 Jahre alt)
  • 1.Hilfe-Nachweis (mind. 9 UE) oder vergleichbares Dokument
  • Unterschriftschablone (die könnt ihr in der Fahrschule bei der Anmeldung ausfüllen)

Falls ihr bereits einen deutschen Führerschein besitzt, brauchen wir zusätzlich eine Kopie des Führerscheins. Dafür kann unter Umständen die Abgabe der 1.Hilfe und des Sehtests entfallen, falls diese der Behörde vom letzten Führerschein noch vorliegen und nicht abgelaufen sind.

Falls ihr bereits einen Führerschein eines anderen Landes besitzt, benötigt ihr zusätzlich:

  • Originalführerschein (muss noch gültig sein)
  • beglaubigte Übersetzung des Führerscheins ins Deutsche einer beeidigten Übersetzerin (in seltenen Fällen ist eine Klassifizierung durch den TÜV notwendig)

Wir geben unsere Anträge für die Stadt Hof wieder ab am:

21.09.2023
19.10.2023

 

 

 

Wer in der Stadt Hof wohnt und selbst seinen Antrag stellen möchte, muss eine Online-Terminreservierung vornehmen.

Landkreis Hof

Alle Fahrschüler, die im Landkreis Hof wohnen, müssen ihren Antrags selbst stellen. Ihr erhaltet den ausgefüllten Antrag bei uns im Büro (bei der Anmeldung). Auf Wunsch könnt ihr ihn auch in unserer Filiale in Regnitzlosau abholen oder wir schicken ihn euch per Mail. (Möglicherweis SPAM-Fach überprüfen).
Dieser Antrag sollte möglichst zeitnah bei euch auf der Gemeinde abgeben werden (oder im LRA Hof – Führerscheinstelle).