Moped, Roller bis max. 45 km/h mit einer Motorleistung von bis zu 50 cm3 bzw. max.  4kW (Elektromotor)

  • Erwerb: ab 15 Jahren
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 15. Geburtstag;
  • Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 15. Geburtstag

Leichtkrafträder bis max. 125 cm3  Hubraum und max. 11 kW (15 PS)

  • ab 16 Jahren
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag;
  • Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 16. Geburtstag

Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr 35 kW und zugleich einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg

  • ab 18 Jahren
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag;
  • Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag

Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen (nicht leistungsbeschränkt)

  • ab 24 Jahren bei Direkteinstieg
    ab 21 Jahren mit Schlüsselzahl SZ80 (Trikes)
    ab 20 Jahren bei A2-Vorbesitz (mind. 2 Jahre)
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem entsprechenden Geburtstag;
  • Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem jeweiligen Geburtstag

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse
und maximal 8 Sitzplätzen (ausgenommen Fahrersitz)
Anhänger bis max. 750kg zGM und Kombination max. 3.5t zGM

Es gibt die Varianten B (Schaltung), B197 (Mischbetrieb), B78 (Automatik)
weitere Infos zur Unterscheidung zwischen B, B197, B78

  • ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren)
    ab 18 Jahren uneingeschränkt
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem entsprechenden Geburtstag;
  • Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem jeweiligen Geburtstag

Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zGM über 750kg bis max. 3.500kg

  • ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren)
    ab 18 uneingeschränkt
  • keine theoretische Prüfung nötig;
  • Praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem jeweiligen Geburtstag

Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h (bbH) (mit Anhänger 25km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h

  • ab 16 Jahren
  • Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag;
  • keine praktische Ausbildung / Prüfung

Leichtkrafträder der Klasse A1 (125er) – gilt nur innerhalb von Dtl.

  • Voraussetzung (25 Jahre alt, 5 Jahre Fahrerfahrung, Vorbesitz Klasse B)
  • 5 Jahre Fahrerfahrung notwendig
  • keine Prüfungen
  • mind. 10 Fahrstunden auf 125er + A-spez. Unterricht notwendig

einspurige motorisierte Fahrzeuge bis max. 25km/h
(kein Führerschein, sondern lediglich eine Prüfbescheinigung)

  • ab 15 Jahren
  • Theorieprüfung max. 3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich
  • keine praktische Prüfung