Was kostet zurzeit ein Führerschein? Kann ich eine vollständige Übersicht der Kosten bekommen?

Da wir die Anzahl der Übungsstunden stets an den Lernstand des Fahrschülers anpassen, können wir keine verlässlichen Aussagen über die Höhe der Führerscheinkosten machen.
Gerne können uns aber eine E-Mail schreiben (info@fahrschule-schoedel.de) dann erstellen wir euch kostenfrei eine Beispielberechnung. Gebt dazu bitte genau an, welchen Führerschein ihr erwerben wollt und schreibt auch dazu, ob ihr bereits einen Führerschein besitzt. Je genauer die Anfrage, desto exakter können wir euch die Kosten (extern und intern) kalkulieren. I.d.R. erhaltet ihr dann per Mail eine vollständige Kostenübersicht innerhalb von 3 Werktagen. Solltet ihr dann noch keine Nachricht erhalten haben, kontrolliert bitte euren SPAM-Ordner.

Wie viele Fahrstunden benötige ich für den Führerschein?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern kommt darauf an, wie schnell du die Tipps deines Fahrlehrers / deiner Fahrlehrerin umsetzen kannst. Grundsätzlich gilt, dass 12 Sonderfahrten (5 Überlandstunden, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten) verpflichtend sind. Die Anzahl der Übungsstunden bzw. Grundfahraufgaben liegt im Ermessen des Fahrlehrers und liegt i.d.R. zwischen 16 und 40. Hier kommt es auf die Fahrzeugklasse u.v.a auf den Fahrschüler selbst an.
(Für Klasse BE sind nur 5 Sonderfahrten vorgeschrieben.)

Wann darf ich mit dem Führerschein beginnen?

Man darf grundsätzlich 6 Monate vor seinem Geburtstag beginnen, ab dem die Fahrerlaubnis erworben werden darf. D.h. jemand, der BF17 (Autoführerschein mit Begleitetem Fahren ab 17 Jahren) macht, darf sich mit 16 1/2 Jahren zur Fahrschule anmelden und ab diesem Datum seinen Antrag stellen.

Wie lange benötige ich für den Führerschein?

Das kommt zum einen auf den Führerschein an, zum andern liegt es am Fahrschüler selbst. Grundsätzlich sollte man mit 4-6 Monaten rechnen, wenn man zum ersten Mal einen Führerschein der Klasse Motorrad oder Auto erwerben will. Man muss allerdings bedenken, dass für den Führerscheinantrag eine 1.Hilfe-Bescheinigung notwendig ist – und die Bearbeitung des Führerscheinantrags häufig 6 Wochen dauert. Im Falle der Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubis in eine deutsche Fahrerlaubnis kann allein das Antragsverfahren schon 1-3 Monate Zeit kosten.

Wie viel Zeit kann ich mir lassen, wenn ich einen Führerschein erwerben will?

Hier gibt es Verschiedenes zu beachten. Die (meist notwendigen Theorieunterrichte) haben eine Gültigkeit von 2 Jahren, dann müssen sie erneut besucht werden. Ferner gilt, dass i.d.R. am Anfang der Ausbildung ein Antrag bei der zuständigen Führerscheinbehörde gestellt werden muss. Dieser ist nur 1 Jahr lang gültig. Sobald die Theorieprüfung bestanden ist, verlängert sich die Gültigkeit des Antrags um 1 Jahr (ab der Theorieprüfung) und auch die bestandene Theorieprüfung ist lediglich 1 Jahr lang gültig. Ab diesem Zeitpunkt hat man also genau 1 Jahr Zeit, um seine praktische Prüfung erfolgreich zu bestehen. Gelingt das nicht, muss erneut ein Antrag gestellt werden und auch wieder eine Theorieprüfung bestanden werden.

Wie stelle ich meinen Führerscheinantrag?

Je nachdem, wo euer Erstwohnsitz angemeldet ist – Stadt Hof oder Landkreis Hof oder Vogtland – gibt es unterschiedliche Anträge. Für Fahrschüler aus der Stadt Hof übernehmen wir das Ausfüllen des Grundantrags und reichen auch den Antrag bei der zuständigen Führerscheinstelle ein. Für Fahrschüler aus dem Landkreis Hof erstellen wir die notwendigen Anträge und lassen euch diese mit der Anmeldung bei uns zukommen (ausgedruckt oder per Mail). Diese Anträge müssen dann am einfachsten direkt bei der jeweiligen Gemeinde eingereicht werden (oder beim Landratsamt Hof – Führerscheinstelle). Fahrschüler, deren Wohnsitz nicht in Hof liegt, müssen mit der zuständigen Behörde selbst abklären, ob sie in Hof Prüfung machen dürfen und müssen auch selbst die notwendigen Anträge heraussuchen.