Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

Kategorie: Führerscheinanträge

Führerscheinübersetzungen vom ADAC

An alle Fahrschüler, die ihren ausländischen Führerschein „umschreiben“ lassen wollen in eine deutsche Fahrerlaubnis kommen hier noch ein paar wichtige Details:

In (fast) allen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins + Klassifizierung notwendig. Eine Klassifizierung bedeutet, es wird vermerkt, welcher deutschen Fahrerlaubnis der ausländische Führerschein entspricht.

Normale beeidigte Dolmetscher und Dolmetscherinnen können eine Klassifizierung nicht vornehmen. Daher raten wir dringend, die Übersetzung vom ADAC anfertigen zu lassen, dort ist die Klassifizierung bei der Übersetzung automatisch dabei und kostet (über den Postweg) derzeit 70€.

Führerscheinantrag: zulässige Dokumente zur Personalienprüfung

Auch Auslänger können in Deutschland einen Führerschein erwerben (oder ihren Führerschein umschreiben), sofern der Erstwohnsitz hier in Deutschland ist und sie seit mind. 185 Tagen in Deutschland sind (6 Monate).

Für den Führerscheinantrag, der hierfür gestellt werden muss, prüft die Behörde die Personalien des Fahrschülers. Daher muss beim Führerscheinantrag ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Zulässig sind hierbei Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Falls nur ein Duldungsdokument vorliegt, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden und die Behörde vermerkt dann, dass die Personalien anhand der Duldung geprüft wurden.
In diesem Sonderfall kann sich der Prüfling dann auch zu den Prüfungen mit der Duldung ausweisen. In allen anderen Fällen hingegen müssen Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel vor jeder Prüfung im Original vorgelegt werden. Kopien oder Fotografien auf dem Handy sind nicht zulässig.

Anträge für’s StVA bis 11.07.2022

Hallo,
am Mittoch 13.07. geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Wer von unseren Fahrschülern mit Wohnsitz in Hof Stadt also seinen Antrag noch stellen muss bzw. dafür biometrisches Passbild, Sehtest oder 1.Hilfe-Nachweis abgeben muss, kann das bis zum Montag, 11.07. noch tun (und natürlich den Antrag auch bei uns bezahlen). Wir reichen dann eure Anträge am Mittwoch, 13.07. bei der Behörde ein.
Der nächste Termin, an dem wir Anträge abgeben, ist Donnerstag, 28.07.2022.

Unterlagen für Führerscheinanträge bis 06.04. abgeben

Hallo, am 07.04. geben wir wieder Anträge für unsere Fahrschüler mit Wohnsitz in Hof-Stadt ab. D.h. wer in Hof Stadt wohnt und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte uns möglichst bis zum 06.04. die notwendigen Unterlagen (Sehtest, biometrisches Passbild, Antragsgebühr) zukommen lassen und seinen Antrag unterschreiben, damit er noch Anfang April gestellt wird. Die 1.Hilfe können wir auch nachreichen, wenn sie bis zum 06.04. noch nicht vorliegt.
Der nächste Abgabetermin für uns ist Ende April, d.h. bis spätestens 21.04. können dann wieder Unterlagen bei uns eingereicht werden.

Unterlagen für Führerscheinanträge bis 09.03. abgeben

Am 10.03. reichen wir wieder Führerscheinanträge für unsere Fahrschüler, die in der Stadt Hof wohnen, bei der Behörde ein. Wer bisher seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte uns daher bis Mittwoch, 09.03. die erforderlichen Unterlagen abgeben (i.d.R. Sehtest, 1.Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild) und den Antrag bei uns bezahlen.
Der nächste Abgabetermin, den wir gebucht haben, ist erst der 07.04.2022.
Wer daher alle Unterlagen bis auf den 1.Hilfe-Kurs bis zum 09.03.2022 hat, kann den Antrag trotzdem von uns stellen lassen, die Bescheinigung für die 1.Hilfe würden wir dann nachreichen.

Führerscheinanträge Stadt Hof

Hallo,
am 24.02. geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Wer bei uns angemeldet ist mit Wohnsitz Hof Stadt und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, kann daher die erforderlichen Unterlagen (Passbild, 1.Hilfe-Nachweis, Sehtest…) bei uns bis Mittwoch, 23.02.2022 abgeben und die Antragsgebühr bei uns zahlen. Dann reichen wir den Antrag ein.

Anträge bzw. Unterlagen für’s StVA bis 19.01. abgeben

Hallo,
am 20.01.2022 geben wir wieder Anträge für das StVA bei der Stadt Hof ab. D.h. jeder Fahrschüler mit Wohnsitz in der Stadt Hof, dessen Antrag noch nicht gestellt ist, kann uns bis Mittwoch, 19.01.2022 die notwendigen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtest, 1.Hilfe-Kurs) abgeben und den Antrag bei uns bezahlen.
Der nächste Sammeltermin, zu dem wir wieder Anträge einreichen, ist erst der 24.02.2022.

Anträge für Stadt Hof bis 19.01.2022 abgeben

Hallo, am 20.01.2022 geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Jeder Fahrschüler mit Wohnsitz Stadt Hof, dessen Antrag noch nicht gestellt ist, sollte daher die nötigen Unterlagen (biometrisches Passbild, Sehtest, 1.Hilfe-Kurs) bis zum 19.01.2022 bei uns im Büro abgeben und die Antragsgebühr bezahlen, dann können wir den Antrag am 20.01.2022 für euch bei der Behörde stellen.

Anträge für’s StVA

Hallo an alle unsere Fahrschüler, die in der Stadt Hof wohnen und noch keinen Antrag gestellt haben,
am 29.11. geben wir (voraussichtlich) wieder Führerscheinanträge ab. Bitte denkt daran, dass ihr uns daher bis allerspätestens Donnerstag 25.11. alle dazu notwendigen Unterlagen (Passbild, Sehtest…) mitbringt und den Antrag unterschreibt und bezahlt.
Besonders dankbar wären wir, wenn wir schon bis Donnerstag, 18.11. die meisten Unterlagen schon bekommen könnten, da in der darauffolgenden Woche das Büro nur vertretungsweise besetzt ist.
Vielen Dank.