Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

Kategorie: Allgemein (Seite 4 von 8)

B-Führerschein, B78 oder B197 ?

Im Bereich Autoführerschein hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Gab es früher nur den B-Führerschein entweder als Schaltung oder mit Automatik – so kann man seit ein paar Monaten auch auf beidem ausgebildet werden (B197).
Hier kurz die Möglichkeiten:

  • B:
    Ausbildung auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Schaltgetriebe
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik
  • B78:
    Ausbildung auf Automatik
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik
  • B197:
    Ausbildung mind. 10 Stunden auf Schaltgetriebe / der Rest der Ausbildung auf Automatik
    interne Testfahrt (15 Min.) auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik

Wir empfehlen aufgrund der Einschränkung bei B78 daher, sich entweder komplett auf Schaltung (Klasse B) oder im Mischbetrieb als B197 ausbilden zu lassen. Gebt bei uns am besten bei der Anmeldung an, welchen dieser Autoführerscheine ihr erwerben wollt – spätestens wenn der Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) gestellt wird, muss dies klar sein und auf dem Antrag auch vermerkt sein.

Eine nachträgliche Änderung während der Ausbildung ist möglich, ist aber mit Zusatzkosten (Änderungsantrag) verbunden, die je nach zuständiger Behörde bei 15-35€ liegen.

Betriebsferien 2. Pfingsferienwoche

Hallo,

wir machen Betriebsferien in der 2. Pfingstferienwoche, das heißt vom 13.06. bis einschließlich 18.06.2022 ist weder unser Büro geöffnet noch werden theoretische oder praktische Fahrstunden angeboten. Ab Montag, 20.06.2022 sind wir dann wieder vollumfänglich für euch da.

Prüfungen nur mit Maske

Hallo,
für die Theorieunterrichte und die Fahrstunden ist die Maskenpflicht ja entfallen. Für die Prüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske aber Vorschrift. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske aufzusetzen, dies ist aber lediglich eine Empfehlung. Zumindest eine medizinische Maske ist für Prüfungen ein Muss.

Maskenpflicht entfällt

Hallo,
ab sofort entfällt die Maskenpflicht in unserer Fahrschule.

Für Prüfungen sind aber nach wie vor Masken vorgeschrieben, es reicht aber eine medizinische Maske. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske zu verwenden, dies ist aber nur eine Empfehlung.

Vertrag zurückgeben

Hallo,
wir schicken einigen Fahrschülern ja ihre Vertragsunterlagen per Mail zu. Bitte beachtet, dass die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden sollen. Solange wir die unterschriebenen Verträge nicht zurück haben, werdet ihr nicht automatisch benachrichtigt, wenn besondere Unterrichte (z.B. A-spez. Unterricht) angeboten werden.

Betriebsferien vom 23.12. bis zum 02.01.

Vom Donnerstag 23.12.2021 bis zum 02.01.2022 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit ist das Büro geschlossen. Ab dem 03.01.2022 sind wir dann wieder für euch da.
Die praktischen Prüfungen am 23.12. bleiben von dieser Regelung unberührt. D.h. diese Prüfungen finden noch statt.
Da der TÜV ebenfalls längere Zeit Betriebsferien hat, gibt es zwischen den 23.12. und dem 06.01. ohnehin keine Prüfungen.

Prüfungen mit 3G+

Hallo,
für theoretische und praktische Prüfungen gilt 3G+
D.h. wer nicht genesen oder geimpft ist, kann auch mit einem PCR-Test zur Prüfung antreten.
Für die (meist) notwendigen Fahrten bzw. Theoriestunden gilt allerdings 2G.

2-G für Fahrschulen

Hallo,
ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt die 2-G-Regel für Fahrschulen – unter Vorbehalt. Unter Vorbehalt deshalb, weil der Fahrlehrerverband im Moment noch prüft, ob Fahrschulen unter diese Regel fallen. Falls die Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, werden wir dies hier sofort schreiben.

D.h. ab Mittwoch, dürfen voraussichtlich nur noch Personen, die bereits vollständig geimpft (finale Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder genesen sind (Genesung vor max. 6 Monaten) am Theorieunterrricht teilnehmen und auch nur solche Personen dürfen praktische Fahrstunden nehmen. Wir gehen im Moment davon aus, dass Prüfungen von dieser Regel nicht betroffen sind.

Bitte habt deshalb stets einen Impfnachweis (oder Nachweis Genesung) und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) dabei. Wir werden kontrollieren müssen.

Nachtrag: 29.11.2021: 2-G-Regel für Fahrschulen gilt und wurde inzwischen bestätigt.

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »