Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

Kategorie: Allgemein (Seite 3 von 7)

Prüfungen nur mit Maske

Hallo,
für die Theorieunterrichte und die Fahrstunden ist die Maskenpflicht ja entfallen. Für die Prüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske aber Vorschrift. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske aufzusetzen, dies ist aber lediglich eine Empfehlung. Zumindest eine medizinische Maske ist für Prüfungen ein Muss.

Maskenpflicht entfällt

Hallo,
ab sofort entfällt die Maskenpflicht in unserer Fahrschule.

Für Prüfungen sind aber nach wie vor Masken vorgeschrieben, es reicht aber eine medizinische Maske. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske zu verwenden, dies ist aber nur eine Empfehlung.

Vertrag zurückgeben

Hallo,
wir schicken einigen Fahrschülern ja ihre Vertragsunterlagen per Mail zu. Bitte beachtet, dass die Unterlagen innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden sollen. Solange wir die unterschriebenen Verträge nicht zurück haben, werdet ihr nicht automatisch benachrichtigt, wenn besondere Unterrichte (z.B. A-spez. Unterricht) angeboten werden.

Betriebsferien vom 23.12. bis zum 02.01.

Vom Donnerstag 23.12.2021 bis zum 02.01.2022 haben wir Betriebsferien. In dieser Zeit ist das Büro geschlossen. Ab dem 03.01.2022 sind wir dann wieder für euch da.
Die praktischen Prüfungen am 23.12. bleiben von dieser Regelung unberührt. D.h. diese Prüfungen finden noch statt.
Da der TÜV ebenfalls längere Zeit Betriebsferien hat, gibt es zwischen den 23.12. und dem 06.01. ohnehin keine Prüfungen.

Prüfungen mit 3G+

Hallo,
für theoretische und praktische Prüfungen gilt 3G+
D.h. wer nicht genesen oder geimpft ist, kann auch mit einem PCR-Test zur Prüfung antreten.
Für die (meist) notwendigen Fahrten bzw. Theoriestunden gilt allerdings 2G.

2-G für Fahrschulen

Hallo,
ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt die 2-G-Regel für Fahrschulen – unter Vorbehalt. Unter Vorbehalt deshalb, weil der Fahrlehrerverband im Moment noch prüft, ob Fahrschulen unter diese Regel fallen. Falls die Prüfung zu einem anderen Ergebnis kommt, werden wir dies hier sofort schreiben.

D.h. ab Mittwoch, dürfen voraussichtlich nur noch Personen, die bereits vollständig geimpft (finale Impfung vor mehr als 14 Tagen) oder genesen sind (Genesung vor max. 6 Monaten) am Theorieunterrricht teilnehmen und auch nur solche Personen dürfen praktische Fahrstunden nehmen. Wir gehen im Moment davon aus, dass Prüfungen von dieser Regel nicht betroffen sind.

Bitte habt deshalb stets einen Impfnachweis (oder Nachweis Genesung) und ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) dabei. Wir werden kontrollieren müssen.

Nachtrag: 29.11.2021: 2-G-Regel für Fahrschulen gilt und wurde inzwischen bestätigt.

3-G-Regel

Ab sofort gilt die 3-G-Regel auch für alle Fahrschulen. D.h. ihr müsst geimpft, genesen oder gestestet sein, wenn ihr bei uns im Unterricht seid oder ins Büro kommt. Beachtet diese Regel bitte ab sofort und haltet einen entsprechenden Nachweis bereit. Wir sind leider angehalten, vor den Theorieunterrichten die Einhaltung der 3G-Regel zu kontrollieren.
Für Schüler der Sekundarstufe, die ohnehin jede Woche mehrmals getestet werden, würde auch ein Schülerausweis reichen, ansonsten bitte eine offizielle Bestätigung mitbringen und bereit halten.

Motorradtheorie am Samstag, 25.09.2021

Hallo,
am Samstag, 25.09.2021 um 14:00 Uhr findet wieder der motorradspezifische Unterricht statt. Jeder, der zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis für Motorrad (AM, A1, A2, A, ASZ80) erwirbt und ebenso jeder der B196 erwerben will, braucht diesen Unterricht. Bitte denkt daran, den Unterricht rechtzeitig zu buchen, damit euer Sitzplatz auch reserviert ist.

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