Fahrschule Schödel

Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

Seite 2 von 9

01.02.2024 – Motorradspez. Unterricht

Am Donnerstag, 01.02.2024, findet in unserer Filiale in Regnitzlosau ab 19:00 Uhr der motorradspezifische Unterricht statt.
Jeder Motorradfahrschüler (auch die von Hof), der soweit mobil ist, ist herzlich eingeladen. Dieser Unterricht läuft ohne Buchungskalender.

Benötigt wird dieser Unterricht grundsätzlich von jedem, der Klasse AM, A1 oder B196 macht sowie von jedem der A2 oder A (oder A80) direkt ohne Vorbesitz von A1 oder A2 macht.

Für alle, die an diesem Termin nicht können oder nicht mobil sind, bieten wir auch in Hof wieder einen Termin an. Dieser wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Dann liebe Grüße – Marc

Wie kann man einen Automatikeintrag im Führerschein ausgetragen bekommen?

Wer bereits im Besitz eines Führerscheins mit Automatikeintrag (Schlüsselzahl 78) ist, aber nun ein Auto mit Schaltung fahren möchte, benötigt einen neuen Führerschein.

Die einfachste Möglichkeit ist, sich bei einer Fahrschule anzumelden und 10 Fahrstunden auf Schaltung zu fahren und danach eine interne Testfahrt (15min) bei dieser Fahrschule zu absolvieren. Ist diese bestanden, erhaltet ihr ein Dokument ausgestellt über diese Stunden.

Mit diesem Dokument (+ biometr. Passbild) muss man zur zuständigen Fahrerlaubnisbehörde gehen und einen Änderungsantrag stellen: Austragung der Schlüsselzahl 78 / Eintragung der Schlüsselzahl 197.

B197 berechtigt (ähnlich wie der normale B-Führerschein) zum Fahren von Autos mit Schaltung als auch ohne Schaltung.

Führerscheinübersetzungen vom ADAC

An alle Fahrschüler, die ihren ausländischen Führerschein „umschreiben“ lassen wollen in eine deutsche Fahrerlaubnis kommen hier noch ein paar wichtige Details:

In (fast) allen Fällen ist eine beglaubigte Übersetzung des Führerscheins + Klassifizierung notwendig. Eine Klassifizierung bedeutet, es wird vermerkt, welcher deutschen Fahrerlaubnis der ausländische Führerschein entspricht.

Normale beeidigte Dolmetscher und Dolmetscherinnen können eine Klassifizierung nicht vornehmen. Daher raten wir dringend, die Übersetzung vom ADAC anfertigen zu lassen, dort ist die Klassifizierung bei der Übersetzung automatisch dabei und kostet (über den Postweg) derzeit 70€.

Weihnachtsurlaub

Vom 22.12.2023 – 01.01.2024 haben wir Betriebsurlaub. Unser Büro bleibt in dieser Zeit geschlossen und auch Unterrichte finden nicht statt.
Wir wünschen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Start ins Jahr 2024.

A-spezifischer Unterricht in Regnitzlosau

Jürgen hält am Donnerstag, 17.08.2023 um 19:00 Uhr in Regnitzlosau den A-spezifischen Unterricht (außerplanmäßig).

Wer kommen will, ist einfach um 19:00 Uhr in unserer Filiale in Regnitzlosau vor Ort – eine Buchung über Calendly gibt es für diesen Unterricht nicht.

Übersetzung des Führerscheins

Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land besitzt, kann eine deutsche Fahrerlaubnis als sogenannte „Umschreibung“ erwerben. Hierbei müssen keine Theoriestunden besucht werden und des gibt keine Sonderfahrten (also keine Pflichtstunden).

Allerdings muss ein Führerscheinantrag gestellt werden und diesem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Originalführerschein (muss noch gültig sein zum Zeitpunkt der Antragsstellung)
  • Übersetzung des Führerscheins in die deutsche Sprache einer beeidigten Übersetzerin (z.B. Sabine Olischer: 0170 9792183)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker)
  • 1.Hilfe-Nachweis über 9 UE
  • Unterschriftschablone
  • evtl. eine Klassifizierung des Führerscheins (z.B. durch den TÜV), falls aus der Übersetzung nicht hervorgeht, welcher Führerscheinklasse der Originalführerschein in Deutschland entspricht; (für indische Führerscheine nicht notwendig)

Bitte beachtet, dass der Originalführerschein nach der Echtheitsprüfung in Deutschland verbleibt. Nach bestandener Prüfung erhält man stattdessen einen deutschen Führerschein. Falls man später seinen „alten“ Führerschein wieder benötigt, kann man diesen bei der Führerscheinstelle umtauschen gegen den deutschen Führerschein.

Betriebsurlaub: 05.06.2023-10.06.2023

Hallo,
wir haben in der 23. Kalenderwoche Betreibsurlaub. Das heißt, von Montag, 05.06. bis Samstag, 10.06. sind wir im Urlaub und unser Büro bleibt geschlossen.
Beachtet bitte ferner, dass Marc (Büro) bereits eine Woche vorher im Urlaub ist. Wir versuchen für das Büro am 31.05. und 01.06. eine Vertretung zu bekommen, bitten euch aber, nicht dringend termingebundene Angelegenheiten entweder noch diese Woche oder wieder ab dem 12.06. im Büro zu besprechen.

« Ältere Beiträge Neuere Beiträge »