Fahrschule Schödel

Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

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A-spezifischer Unterricht in Regnitzlosau

Jürgen hält am Donnerstag, 17.08.2023 um 19:00 Uhr in Regnitzlosau den A-spezifischen Unterricht (außerplanmäßig).

Wer kommen will, ist einfach um 19:00 Uhr in unserer Filiale in Regnitzlosau vor Ort – eine Buchung über Calendly gibt es für diesen Unterricht nicht.

Übersetzung des Führerscheins

Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land besitzt, kann eine deutsche Fahrerlaubnis als sogenannte „Umschreibung“ erwerben. Hierbei müssen keine Theoriestunden besucht werden und des gibt keine Sonderfahrten (also keine Pflichtstunden).

Allerdings muss ein Führerscheinantrag gestellt werden und diesem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Originalführerschein (muss noch gültig sein zum Zeitpunkt der Antragsstellung)
  • Übersetzung des Führerscheins in die deutsche Sprache einer beeidigten Übersetzerin (z.B. Sabine Olischer: 0170 9792183)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker)
  • 1.Hilfe-Nachweis über 9 UE
  • Unterschriftschablone
  • evtl. eine Klassifizierung des Führerscheins (z.B. durch den TÜV), falls aus der Übersetzung nicht hervorgeht, welcher Führerscheinklasse der Originalführerschein in Deutschland entspricht; (für indische Führerscheine nicht notwendig)

Bitte beachtet, dass der Originalführerschein nach der Echtheitsprüfung in Deutschland verbleibt. Nach bestandener Prüfung erhält man stattdessen einen deutschen Führerschein. Falls man später seinen „alten“ Führerschein wieder benötigt, kann man diesen bei der Führerscheinstelle umtauschen gegen den deutschen Führerschein.

Betriebsurlaub: 05.06.2023-10.06.2023

Hallo,
wir haben in der 23. Kalenderwoche Betreibsurlaub. Das heißt, von Montag, 05.06. bis Samstag, 10.06. sind wir im Urlaub und unser Büro bleibt geschlossen.
Beachtet bitte ferner, dass Marc (Büro) bereits eine Woche vorher im Urlaub ist. Wir versuchen für das Büro am 31.05. und 01.06. eine Vertretung zu bekommen, bitten euch aber, nicht dringend termingebundene Angelegenheiten entweder noch diese Woche oder wieder ab dem 12.06. im Büro zu besprechen.

Führerscheinantrag: zulässige Dokumente zur Personalienprüfung

Auch Auslänger können in Deutschland einen Führerschein erwerben (oder ihren Führerschein umschreiben), sofern der Erstwohnsitz hier in Deutschland ist und sie seit mind. 185 Tagen in Deutschland sind (6 Monate).

Für den Führerscheinantrag, der hierfür gestellt werden muss, prüft die Behörde die Personalien des Fahrschülers. Daher muss beim Führerscheinantrag ein Ausweisdokument vorgelegt werden. Zulässig sind hierbei Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel. Falls nur ein Duldungsdokument vorliegt, kann ebenfalls ein Antrag gestellt werden und die Behörde vermerkt dann, dass die Personalien anhand der Duldung geprüft wurden.
In diesem Sonderfall kann sich der Prüfling dann auch zu den Prüfungen mit der Duldung ausweisen. In allen anderen Fällen hingegen müssen Ausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel vor jeder Prüfung im Original vorgelegt werden. Kopien oder Fotografien auf dem Handy sind nicht zulässig.

Betriebsurlaub über Weihnachten

Hallo,
wir machen Betriebsurlaub vom 23.12. bis 04.01.
Ab Donnerstag, 05.01. finden wieder Theorieunterrichte statt und das Büro hat ebenfalls wieder geöffnet.

Da der TÜV ebenfalls Betriebsurlaub hat, gebt uns bitte rechtzeitig Bescheid, falls ihr im Januar (ab 09.01.) einen Theorieprüftermin braucht.

Wir wünschen euch jetzt schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Jürgen & Team

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