Was ist bei der bevorstehenden Führerscheinreform geplant?
Die vorliegenden Punkte sind bisher nur geplant, das Gesetz dazu ist noch nicht verabschiedet und die Änderungen (wenn das Gesetz durchkommt) sind ab Januar 2027 geplant.

  • Theorieunterricht: Wegfall der generellen Präsenzpflicht; der Unterricht darf vollständig digital (z.B. per App oder zeitversetzt) absolviert werden. Zudem soll der Fragenkatalog um ein Drittel gekürzt werden.
  • Praktische Fahrstunden: Feste Vorgaben für die Anzahl der Sonderfahrten (Überland, Autobahn, Nacht) sollen entfallen bzw. die Sonderfahrten auf jeweils 1 Überland, 1 Autobahn und 1 Nachtfahrt festgelegt werden. Der Umfang richtet sich nach dem individuellen Leistungsstand des Fahrschülers. Auch der Einsatz von Fahrsimulatoren wird stärker berücksichtigt.
  • Praktische Prüfung: Die reine Fahrzeit in der Prüfung soll auf das EU-Minimum von 25 Minuten verkürzt werden (Gesamtdauer rund 40 Minuten anstatt wie bisher 55 Minuten).
  • Private Übungsfahrten: Geprüft wird eine Erprobungsphase für private Übungsfahrten (beispielsweise mit den Eltern – Laienausbildung) nach bestandener Theorieprüfung, Grundausbildung am Fahrzeug (6 praktische Fahrstunden) und einer theoretischen Einweisungsschulung für Fahrschüler und privater Begleitperson durch die Fahrschule.
  • Preistransparenz: Preise und Erfolgsquoten von Fahrschulen sollen über ein offizielles Portal (die staatliche Mobilithek) öffentlich vergleichbar gemacht werden.