Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land besitzt, kann eine deutsche Fahrerlaubnis als sogenannte „Umschreibung“ erwerben. Hierbei müssen keine Theoriestunden besucht werden und des gibt keine Sonderfahrten (also keine Pflichtstunden).

Allerdings muss ein Führerscheinantrag gestellt werden und diesem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Originalführerschein (muss noch gültig sein zum Zeitpunkt der Antragsstellung)
  • Übersetzung des Führerscheins in die deutsche Sprache einer beeidigten Übersetzerin (z.B. Sabine Olischer: 0170 9792183)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker)
  • 1.Hilfe-Nachweis über 9 UE
  • Unterschriftschablone
  • evtl. eine Klassifizierung des Führerscheins (z.B. durch den TÜV), falls aus der Übersetzung nicht hervorgeht, welcher Führerscheinklasse der Originalführerschein in Deutschland entspricht; (für indische Führerscheine nicht notwendig)

Bitte beachtet, dass der Originalführerschein nach der Echtheitsprüfung in Deutschland verbleibt. Nach bestandener Prüfung erhält man stattdessen einen deutschen Führerschein. Falls man später seinen „alten“ Führerschein wieder benötigt, kann man diesen bei der Führerscheinstelle umtauschen gegen den deutschen Führerschein.