Nach Bestehen der praktischen Prüfung erhält man seine Fahrerlaubnis. Durchgeführt wird die Prüfung mit dem Fahrschulfahrzeug; Prüfer ist ein Mitarbeiter des TÜV. Die Prüfungsdauer beträgt für Autofahrer (Klasse B, BE) und die Klasse AM 55 Minuten, für Motorradfahrer (A1, A2, A) 70 Minuten. Bei sogenannten Aufstiegsprüfungen (für A2, A) sind 60 Minuten eingeplant.

Der Prüfer gibt die Fahrstrecke vor. Es müssen Grundfahraufgaben sowie die Fahrt außer- und innerhalb geschlossener Ortschaften (auch Autobahnen) durchgeführt werden. Bevor die eigentliche Fahrt beginnt, findet am Fahrzeug eine Abfahrtskontrolle statt. I.d.R. werden dazu vom Prüfer drei Fragen gestellt.

Nicht alle Fehler führen zum Nichtbestehen der Fahrprüfung. Folgende Fehler führen zum Abbruch der Prüfung:



  1. „gravierende Fehler“ wie Nichtbeachten der Vorfahrt, „Überrollen“ des Stoppschilds, Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, …
  2. wiederholte „weniger gravierende Fehler“ wie ungenügender Abstand, mangelhafte Verkehrsbeobachtung, Nicht- oder Falschbenutzung des Blinkers …
  3. fehlerhafte Grundfahraufgaben wie Einparken, Umkehren, Gefahrenbremsung, … (bei 2-Rad-Klassen: Slalom, Gefahrenbremsung, Ausweichen, …)
    Eine der Grundfahraufgaben darf wiederholt werden, ohne dass dies zur Beendigung der Prüfung führt. (Beim Einparken darf 2x korrigiert werden, was keine Wiederholung darstellt.)

Allerdings können gute Fahrleistungen leichte Fehler ausgleichen.


Bei der Prüfungsfahrt muss der Bewerber nachweisen, dass er fähig ist, selbstständig das Fahrzeug auch in schwierigen Verkehrslagen sicher und verkehrsgerecht zu führen und sich dem Verkehrsfluss anzupassen.

Klasse Prüfzeit davon Fahrzeit
B, BE 55 30
A, A2 (direkt) 70 30
A, A2 (Aufstieg) 60 30
A1 70 30
AM 55 30
Prüfzeiten seit 2021