Führerscheinklassen
Klasse |
Beschreibung |
Erwerb |
Bemerkung |
AM |
Moped, Roller bis max. 45 km/h mit einer Motorleistung von bis zu 50 cm3 bzw. max. 4kW (Elektromotor) |
ab 16 Jahren |
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag; |
A1 |
Leichtkrafträder bis max. 125 cm3 Hubraum und max. 11 kW (15 PS) |
ab 16 Jahren |
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag; |
A2 |
Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr 35 kW und zugleich einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2kW/kg |
ab 18 Jahren |
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 18. Geburtstag; |
A |
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h , auch mit Beiwagen (nicht leistungsbeschränkt) |
ab 24 Jahren bei Direkteinstieg ab 21 Jahren mit Schlüsselzahl SZ80 (Trikes) ab 20 Jahren bei A2-Vorbesitz (mind. 2 Jahre) |
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem entsprechenden Geburtstag; |
B |
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse |
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), |
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem entsprechenden Geburtstag; |
BE |
Kombinationen aus Zugfahrzeugen der Klasse B und Anhängern mit einer zGM über 750kg bis max. 3.500kg |
ab 17 Jahren (Begleitetes Fahren), |
keine theoretische Prüfung nötig; |
L |
Land- und Forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis max. 40 km/h (bbH) (mit Anhänger 25km/h), selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils bis 25 km/h |
ab 16 Jahren |
Theoretische Prüfung frühestens 3 Monate vor dem 16. Geburtstag; |
Mofa-Prüfbescheinigung:
einspurige motorisierte Fahrzeuge bis max. 25km/h;
ab 15 Jahren / Theorieprüfung max. 3 Monate vor dem 15. Geburtstag möglich