Fahrschule Schödel

Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

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B-Führerschein, B78 oder B197 ?

Im Bereich Autoführerschein hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Gab es früher nur den B-Führerschein entweder als Schaltung oder mit Automatik – so kann man seit ein paar Monaten auch auf beidem ausgebildet werden (B197).
Hier kurz die Möglichkeiten:

  • B:
    Ausbildung auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Schaltgetriebe
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik
  • B78:
    Ausbildung auf Automatik
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik
  • B197:
    Ausbildung mind. 10 Stunden auf Schaltgetriebe / der Rest der Ausbildung auf Automatik
    interne Testfahrt (15 Min.) auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik

Wir empfehlen aufgrund der Einschränkung bei B78 daher, sich entweder komplett auf Schaltung (Klasse B) oder im Mischbetrieb als B197 ausbilden zu lassen. Gebt bei uns am besten bei der Anmeldung an, welchen dieser Autoführerscheine ihr erwerben wollt – spätestens wenn der Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) gestellt wird, muss dies klar sein und auf dem Antrag auch vermerkt sein.

Eine nachträgliche Änderung während der Ausbildung ist möglich, ist aber mit Zusatzkosten (Änderungsantrag) verbunden, die je nach zuständiger Behörde bei 15-35€ liegen.

Anträge für’s StVA bis 11.07.2022

Hallo,
am Mittoch 13.07. geben wir wieder Anträge für die Stadt Hof ab. Wer von unseren Fahrschülern mit Wohnsitz in Hof Stadt also seinen Antrag noch stellen muss bzw. dafür biometrisches Passbild, Sehtest oder 1.Hilfe-Nachweis abgeben muss, kann das bis zum Montag, 11.07. noch tun (und natürlich den Antrag auch bei uns bezahlen). Wir reichen dann eure Anträge am Mittwoch, 13.07. bei der Behörde ein.
Der nächste Termin, an dem wir Anträge abgeben, ist Donnerstag, 28.07.2022.

Prüfungen nur mit Maske

Hallo,
für die Theorieunterrichte und die Fahrstunden ist die Maskenpflicht ja entfallen. Für die Prüfungen ist das Tragen einer medizinischen Maske aber Vorschrift. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske aufzusetzen, dies ist aber lediglich eine Empfehlung. Zumindest eine medizinische Maske ist für Prüfungen ein Muss.

Maskenpflicht entfällt

Hallo,
ab sofort entfällt die Maskenpflicht in unserer Fahrschule.

Für Prüfungen sind aber nach wie vor Masken vorgeschrieben, es reicht aber eine medizinische Maske. Der TÜV bittet darum, eine FFP2-Maske zu verwenden, dies ist aber nur eine Empfehlung.

Unterlagen für Führerscheinanträge bis 06.04. abgeben

Hallo, am 07.04. geben wir wieder Anträge für unsere Fahrschüler mit Wohnsitz in Hof-Stadt ab. D.h. wer in Hof Stadt wohnt und seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte uns möglichst bis zum 06.04. die notwendigen Unterlagen (Sehtest, biometrisches Passbild, Antragsgebühr) zukommen lassen und seinen Antrag unterschreiben, damit er noch Anfang April gestellt wird. Die 1.Hilfe können wir auch nachreichen, wenn sie bis zum 06.04. noch nicht vorliegt.
Der nächste Abgabetermin für uns ist Ende April, d.h. bis spätestens 21.04. können dann wieder Unterlagen bei uns eingereicht werden.

Unterlagen für Führerscheinanträge bis 09.03. abgeben

Am 10.03. reichen wir wieder Führerscheinanträge für unsere Fahrschüler, die in der Stadt Hof wohnen, bei der Behörde ein. Wer bisher seinen Antrag noch nicht gestellt hat, sollte uns daher bis Mittwoch, 09.03. die erforderlichen Unterlagen abgeben (i.d.R. Sehtest, 1.Hilfe-Kurs und biometrisches Passbild) und den Antrag bei uns bezahlen.
Der nächste Abgabetermin, den wir gebucht haben, ist erst der 07.04.2022.
Wer daher alle Unterlagen bis auf den 1.Hilfe-Kurs bis zum 09.03.2022 hat, kann den Antrag trotzdem von uns stellen lassen, die Bescheinigung für die 1.Hilfe würden wir dann nachreichen.

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