Die Fahrschule für Hof und Regnitzlosau

Kategorie: Allgemein (Seite 2 von 7)

Übersetzung des Führerscheins

Wer einen ausländischen Führerschein aus einem Nicht-EU-Land besitzt, kann eine deutsche Fahrerlaubnis als sogenannte „Umschreibung“ erwerben. Hierbei müssen keine Theoriestunden besucht werden und des gibt keine Sonderfahrten (also keine Pflichtstunden).

Allerdings muss ein Führerscheinantrag gestellt werden und diesem Antrag müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Originalführerschein (muss noch gültig sein zum Zeitpunkt der Antragsstellung)
  • Übersetzung des Führerscheins in die deutsche Sprache einer beeidigten Übersetzerin (z.B. Sabine Olischer: 0170 9792183)
  • Sehtestbescheinigung (vom Optiker)
  • 1.Hilfe-Nachweis über 9 UE
  • Unterschriftschablone
  • evtl. eine Klassifizierung des Führerscheins (z.B. durch den TÜV), falls aus der Übersetzung nicht hervorgeht, welcher Führerscheinklasse der Originalführerschein in Deutschland entspricht; (für indische Führerscheine nicht notwendig)

Bitte beachtet, dass der Originalführerschein nach der Echtheitsprüfung in Deutschland verbleibt. Nach bestandener Prüfung erhält man stattdessen einen deutschen Führerschein. Falls man später seinen „alten“ Führerschein wieder benötigt, kann man diesen bei der Führerscheinstelle umtauschen gegen den deutschen Führerschein.

Betriebsurlaub: 05.06.2023-10.06.2023

Hallo,
wir haben in der 23. Kalenderwoche Betreibsurlaub. Das heißt, von Montag, 05.06. bis Samstag, 10.06. sind wir im Urlaub und unser Büro bleibt geschlossen.
Beachtet bitte ferner, dass Marc (Büro) bereits eine Woche vorher im Urlaub ist. Wir versuchen für das Büro am 31.05. und 01.06. eine Vertretung zu bekommen, bitten euch aber, nicht dringend termingebundene Angelegenheiten entweder noch diese Woche oder wieder ab dem 12.06. im Büro zu besprechen.

Betriebsurlaub über Weihnachten

Hallo,
wir machen Betriebsurlaub vom 23.12. bis 04.01.
Ab Donnerstag, 05.01. finden wieder Theorieunterrichte statt und das Büro hat ebenfalls wieder geöffnet.

Da der TÜV ebenfalls Betriebsurlaub hat, gebt uns bitte rechtzeitig Bescheid, falls ihr im Januar (ab 09.01.) einen Theorieprüftermin braucht.

Wir wünschen euch jetzt schon frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Jürgen & Team

1.Hilfe-Kurse entfallen

Hallo,
leider wurde uns mitgeteilt, dass vorerst keine 1.Hilfe-Kurse in unserer Fahrschule stattfinden können, weil eine Mindestteilnehmerzahl von 10 erreicht werden muss. Daher bieten wir bis Februar keine Termine an. Bitte kümmert euch eigenständig um einen Termin bei einem anderen Veranstalter. Auf unserer 1.Hilfe-Seite werden wir euch mögliche Adressen verlinken.

Weihnachtsferien beim TÜV

Hallo an alle Fahrschüler,

der TÜV macht Weihnachtsferien vom 24.12.22 – 08.01.2023.
Das bedeutet, die letzte Theorieprüfung vor den Ferien findet am 19. Dezember statt.
Die erste Theorieprüfung nach den Ferien ist dann am Montag, 09.01.2023.
Da abzusehen ist, dass dieser Termin dann sehr schnell ausgebucht ist, bitten wir euch, rechtzeitig im Büro Bescheid zu geben, wann ihr Prüfung machen wollt.
Bedenkt dabei bitte auch, dass wir zwischen Weihnachten und Neujahr ebenfalls geschlossen haben und nicht erreichbar sind.

Praktische Prüfungen finden für uns dann erst wieder ab dem 19.01. 2023 statt.

B-Führerschein, B78 oder B197 ?

Im Bereich Autoführerschein hat sich in den letzten Monaten einiges geändert. Gab es früher nur den B-Führerschein entweder als Schaltung oder mit Automatik – so kann man seit ein paar Monaten auch auf beidem ausgebildet werden (B197).
Hier kurz die Möglichkeiten:

  • B:
    Ausbildung auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Schaltgetriebe
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik
  • B78:
    Ausbildung auf Automatik
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt nur für Automatik
  • B197:
    Ausbildung mind. 10 Stunden auf Schaltgetriebe / der Rest der Ausbildung auf Automatik
    interne Testfahrt (15 Min.) auf Schaltgetriebe
    Prüfung auf Automatik
    erworbene Fahrerlaubnis gilt sowohl für Schaltung als auch für Automatik

Wir empfehlen aufgrund der Einschränkung bei B78 daher, sich entweder komplett auf Schaltung (Klasse B) oder im Mischbetrieb als B197 ausbilden zu lassen. Gebt bei uns am besten bei der Anmeldung an, welchen dieser Autoführerscheine ihr erwerben wollt – spätestens wenn der Antrag bei der zuständigen Behörde (Fahrerlaubnisbehörde) gestellt wird, muss dies klar sein und auf dem Antrag auch vermerkt sein.

Eine nachträgliche Änderung während der Ausbildung ist möglich, ist aber mit Zusatzkosten (Änderungsantrag) verbunden, die je nach zuständiger Behörde bei 15-35€ liegen.

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